Rechtsprechung
   BPatG, 06.02.2002 - 28 W (pat) 129/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30815
BPatG, 06.02.2002 - 28 W (pat) 129/00 (https://dejure.org/2002,30815)
BPatG, Entscheidung vom 06.02.2002 - 28 W (pat) 129/00 (https://dejure.org/2002,30815)
BPatG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 28 W (pat) 129/00 (https://dejure.org/2002,30815)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30815) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus BPatG, 06.02.2002 - 28 W (pat) 129/00
    Soweit die Anmelderin vorträgt, sie kennzeichne ihre Sportartikel zusätzlich mit der Wortfolge "Team Telekom" folgt daraus nicht ohne weiteres, daß die unterstellte Bekanntheit dieses Schriftzugs auch auf die beanspruchte Farbkombination quasi abfärbt, zumal bei Produkten des allgemeinen Bedarf sich der Verkehr in erster Linie an der Produktbezeichnung und der Herstellerangabe orientiert und die verschiedenen Erzeugnisse nicht ausschließlich an der äußeren Gestaltung der Ware, insbesondere ihrer farblichen Aufmachung, herkunftskennzeichnend unterscheidet (vgl BGH WRP 2001, 534 Leitsatz - "Viennetta").
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.02.2002 - 28 W (pat) 129/00
    Die Maßnahmen müssen zumindest bei einem maßgeblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise und Mitbewerber angekommen sein, was sich durch Erklärungen von Industrie- und Handelskammern wie auch im Wege demoskopischer Befragungen über die Bekanntheit der Marke belegen lässt (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - CHIEMSEE, TZ 51).
  • BPatG, 21.08.2002 - 29 W (pat) 286/00
    Bei diesen beruht die Zurechnung in erster Linie auf dem Bestandteil des "T-", der vom Verkehr auf dem Gebiet der Telekommunikation als Kennzeichen der D... AG aufgefaßt und verstanden wird, und nicht auf den weiteren, rein beschreibenden Bestandteilen "ISDN", "Easy" oder "Concept" (vgl hierzu auch 28 W (pat) 129/00 - Schriftzug "Team Telekom" auf Sportartikeln in magenta/grau).
  • BPatG, 21.08.2002 - 29 W (pat) 287/00
    Bei diesen beruht die Zurechnung in erster Linie auf dem Bestandteil des "T-", der vom Verkehr auf dem Gebiet der Telekommunikation als Kennzeichen der Deutschen Telekom AG aufgefaßt und verstanden wird, und nicht auf den weiteren, rein beschreibenden Bestandteilen "ISDN", "Easy" oder "Concept" (vgl hierzu auch 28 W (pat) 129/00 - Schriftzug "Team Telekom" auf Sportartikeln in magenta/grau).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht